Allgemeine Geschäftsbedingungen der SDI Schule für Deutsch und Integration, Barbara Seifert

1. Allgemeines

Diese AGB gelten für alle Sprach- und Integrationskurse der SDI Schule für Deutsch und Integration, Barbara Seifert (nachfolgend: SDI). Soweit in den Regelungen dieser AGB nur die weibliche oder nur die männliche Sprachform verwendet wird, geschieht dies lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Soweit diese AGB nichts Abweichendes vorsehen, gelten ergänzend die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen oder Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (E-Mail). Erklärungen der SDI genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

2. Anmeldung / Bezahlung

Die Anmeldung kann telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder persönlich vorgenommen werden. Der Veranstaltungsvertrag kommt durch die Annahmeerklärung der SDI zustande oder aber dadurch, dass die SDI die Annahme bis Veranstaltungsbeginn nicht ablehnt. Eine schriftliche Bestätigung erfolgt nicht. Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelungen nicht berührt. Erfolgt die Kursbuchung per Brief, E-Mail oder Telefon, gelten die Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes. Liegt der vorgesehene Beginn der Kursveranstaltung zum Zeitpunkt der Kursbuchung innerhalb der Rücktrittsfrist nach Fernabsatzgesetz, so gilt die Kursbuchung als Aufforderung, die Dienstleistung bereits innerhalb der Widerrufsfrist zu beginnen.

3. Teilnehmer/-innen und Vertragspartner

Die SDI darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen. Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der SDI und der Anmeldenden begründet. Die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person begründen. Diese ist der SDI namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmenden bedarf der Zustimmung der SDI. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.

4. Organisatorische Änderungen

Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Lehrkraft durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten oder einer Dozentin angekündigt wurde. Die SDI kann aus sachlichem Grund auch Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der SDI nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Lehrkraft), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gelten sinngemäß die Erstattungsansprüche nach Ziffer 6.

5. Rücktritt / Kündigung

Angemeldete Teilnehmerinnen und Teilnehmer können ohne Angabe von Gründen bis 14 Kalendertage vor Beginn der Sprach- und Integrationskurse zurücktreten (schriftlich oder persönlich). Dies gilt nicht für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einer behördlich verfügten Teilnahmeverpflichtung. Abmeldungen bei Lehrkräften sind unwirksam. Entscheidend ist der Eingang des Schreibens bei der SDI. Im Falle eines fristgerechten Rücktritts von der Kursteilnahme wird das entrichtete Entgelt in voller Höhe zurückgezahlt. Im Übrigen wird die Kursgebühr nur erstattet, wenn die betreffende Veranstaltung ausfällt. Bei Rücktritt von einer Prüfung werden entrichtete Prüfungsgebühren nicht erstattet. Der Vertrag kann ferner gekündigt werden, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 4) unzumutbar ist. Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Vertragspartnerin die SDI auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Vertragspartnerin nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.

6. Rücktritt und Kündigung durch die SDI

Die SDI kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die SDI nicht zu vertreten hat (z.B. Erkrankung einer Lehrkraft) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Teilnehmenden unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilnehmenden ohne Wert ist.
Die SDI kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor

  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung von Kündigung durch die Kursleitung, insbesondere fortgesetzte Störung des Informations- und Veranstaltungsbetriebs,
  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleitung, Teilnehmenden oder Beschäftigten der SDI,
  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
  • Missbrauch von Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitation aller Art.

Statt einer Kündigung kann die SDI einen Ausschluss aus der Veranstaltungseinheit aussprechen. Der Vergütungsanspruch der SDI wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

7. Mindestbelegung

Die Mindestteilnehmerzahl beträgt für einen regulären Sprach- und Integrationskurs 15 Personen, für einen Alphabetisierungskurs 12 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die SDI vom Vertrag zurücktreten. Die Veranstaltung kann bei Unterschreiten der Mindestbelegung allenfalls durchgeführt werden, wenn die Teilnehmenden sich auf eine Gebührenaufzahlung bzw. eine Unterrichtsverkürzung (oder eine Kombination von beidem) verständigen. Die SDI ist nicht verpflichtet, den Teilnehmenden diese Möglichkeit anzubieten.

8. Hausordnung

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Hausordnungen und Sicherheitsvorschriften für die Gebäude, in denen die Veranstaltungen der SDI stattfinden, zu befolgen.

9. Haftung

Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin oder der Teilnehmerin gegen die SDI sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Haftungsausschluss gilt ferner dann nicht, wenn die SDI schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin oder der Teilnehmerin verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin oder Teilnehmerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die SDI haftet nicht für Unfälle auf dem Weg zur und von der Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl oder die Beschädigung privater Gegenstände durch Dritte in den Veranstaltungsräumen.

10. Urheberschutz

Das Fotografieren und die Vornahme von Ton- und/oder Bildmitschnitten in den Veranstaltungen ist nur nach Rücksprache mit der SDI möglich. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung durch die SDI nicht vervielfältigt oder zu kommerziellen Zwecken genutzt werden.

11. Schlussbestimmungen

Die SDI behält sich notwendige Änderungen gegenüber den Angaben in Ihren Veröffentlichungen vor. Das Recht, gegen Ansprüche der SDI aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der SDI anerkannt worden ist. Ansprüche gegen die SDI sind nicht abtretbar. Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der SDI ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu eigenen innerbetrieblichen Zwecken gestattet. Der Vertragspartner/die Vertragspartnerin kann dem jederzeit widersprechen.

Schwäbisch Hall 01.09.2019